Bedingungen für die jährliche Wartung
Celoxis Technologies Pvt. Ltd. („Unternehmen“) und die natürliche oder juristische Person, die die jährlichen Wartungsleistungen in Anspruch nehmen möchte („Kunde“), vereinbaren, dass die folgenden Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) für jede vom Unternehmen angenommene Anfrage des Kunden zur Bereitstellung von technischem Support (siehe unten) in Bezug auf das Softwareprodukt (siehe unten) gelten.
Schließt der Kunde diese Bedingungen im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person ab, versichert er, dass er befugt ist, diese juristische Person an diese Bedingungen zu binden. In diesem Fall bezieht sich der Begriff „Kunde“ in diesen Bedingungen auf diese juristische Person. Verfügt der Kunde nicht über diese Befugnis oder stimmt er diesen Bedingungen nicht zu, darf er diese Bedingungen nicht akzeptieren und den technischen Support nicht in Anspruch nehmen.
Der Kunde darf den technischen Support nur dann in Anspruch nehmen und/oder nutzen, wenn er ein Wettbewerber des Unternehmens ist und das Unternehmen ihm zuvor schriftlich zugestimmt hat. Darüber hinaus ist es dem Kunden untersagt, den technischen Support zu nutzen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität des eigenen Systems zu überwachen oder für sonstige Vergleichs- oder Wettbewerbszwecke.
Das Unternehmen und der Kunde werden nachfolgend als „ Partei “ und gemeinsam als die „ Parteien “ bezeichnet .
1. DEFINITIONEN:
- „Fehler“ bedeutet ein wesentliches Versagen der Produkte, die in ihrer Dokumentation beschriebenen Funktionen zu erfüllen.
- „Fix“ bedeutet die Reparatur oder den Austausch von Objekt- oder ausführbaren Codeversionen von Produkten oder Teilen davon durch das Unternehmen auf einer wirtschaftlich angemessenen Basis, um einen Fehler zu beheben.
- „Lizenzgebühren“ versteht man die gesamten Benutzerlizenzgebühren, die der Kunde an das Unternehmen für den Erwerb einer Lizenz für das Produkt entrichtet.
- „Produkt(e)“ bezeichnet das Projektmanagement-Tool des Unternehmens, nämlich „Celoxis“, für das der Kunde eine Nutzungslizenz erworben hat.
- „Supportjahr“ bezeichnet einen Zeitraum von einem (1) Jahr, der mit dem Datum der Ausstellung des Lizenzschlüssels durch das Unternehmen an den Kunden oder der ersten vom Unternehmen an den Kunden ausgestellten Rechnung beginnt, je nachdem, welches Datum früher liegt, sowie jede Verlängerung desselben.
- „Technischer Support“ bezeichnet die vom Unternehmen dem Kunden bereitgestellten Support- und Wartungsleistungen, wie sie in Anhang A dieser Bedingungen beschrieben sind.
- „Workaround“ bedeutet eine Änderung der vom Kunden angewandten Verfahren oder der vom Kunden bereitgestellten Daten, um einen Fehler zu vermeiden, ohne die Nutzung des Produkts durch den Kunden wesentlich zu beeinträchtigen.
- „Upgrades“ bezeichnet eine neue Version des Produkts, die vom Unternehmen entwickelt wurde und neue Funktionen oder Funktionalitäten enthält, die in früheren Versionen des vom Kunden verwendeten Produkts nicht verfügbar waren und die das Unternehmen dem Kunden nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellt. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen, die dem Kunden vom Unternehmen im Voraus mitgeteilt werden. Die Bereitstellung erfolgt während des Supportjahres.
- „Updates“ bezeichnet Aktualisierungen von Produkten, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen dem Kunden während des Supportjahres ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellt.
- „Benutzer“ bezeichnet die vom Kunden zur Nutzung des Produkts autorisierten Benutzer.
2. GELTUNGSBEREICH:
- Der Kunde hat erst nach Zahlung der Supportgebühren an das Unternehmen Anspruch auf technischen Support.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass der technische Support im ersten Supportjahr kostenlos ist und nach Ablauf des ersten Supportjahres kostenpflichtig wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Support sowie die vom Unternehmen angebotenen Patches in Anspruch zu nehmen.
- Das Unternehmen wird dem Kunden während der gesamten Dauer des Supportjahres technischen Support für die Produkte gewähren, vorausgesetzt, der Kunde zahlt dem Unternehmen für jedes Supportjahr die Supportgebühren (wie nachstehend definiert) gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 4 (Zahlungsbedingungen) unten.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, dem Kunden technischen Support oder andere Dienstleistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich im Umfang des technischen Supports in Anhang A aufgeführt sind.
- Technischer Support wird nach besten Kräften von Montag bis Freitag rund um die Uhr (24/5) zur Verfügung stehen, ausgenommen indische Feiertage.
- Das Unternehmen stellt technischen Support per E-Mail bereit; die Reaktionszeit beträgt in der Regel einen (1) Werktag.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass er berechtigt ist, eine festgelegte Anzahl von Tickets, maximal fünfzehn (15) pro Monat, auszustellen. Überschreitet der Kunde diese Anzahl, fallen für die Bearbeitung weiterer ausgestellter Tickets zusätzliche Kosten an, die vom Unternehmen festgelegt und dem Kunden mitgeteilt werden.
- Das Unternehmen gewährt dem Kunden Zugang zum Kundenserviceportal (CSP). Alle Anfragen an den technischen Support sind ausschließlich über dieses CSP zu richten. Sollte das CSP aus irgendeinem Grund nicht erreichbar sein, kann der Kunde das Unternehmen per E-Mail an support@celoxis.com kontaktieren.
- Das Unternehmen wird wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternehmen, um nur solche Fehler zu beheben, die unter den Umfang des technischen Supports fallen und dem Unternehmen über den Kundenservice (CSP) mitgeteilt werden. Der Kunde versteht und erkennt an, dass das Unternehmen in keiner Weise garantiert, dass diese Fehler behoben werden.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Upgrades und Updates nach alleinigem Ermessen des Unternehmens Änderungen und der Einstellung unterliegen und bestimmte Funktionen des Produkts ändern und/oder löschen können.
- Der Kunde kann nach eigenem Ermessen entscheiden, keine Upgrades in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall versteht und erkennt der Kunde an, dass er keinen Anspruch auf technischen Support hat.
- Vorbehaltlich des vorstehenden Abschnitts 2(xi) erhält der Kunde während eines Supportjahres Aktualisierungen und Upgrades, die vom Unternehmen während dieses Supportjahres veröffentlicht und zur Verfügung gestellt werden.
- Ferner nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der technische Support für eine bestimmte Version des Produkts nach Ablauf von zwei (02) Jahren ab dem Datum der Veröffentlichung einer neueren Version des Produkts durch das Unternehmen eingestellt wird.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Upgrades und/oder Updates, wenn der technische Support nicht verlängert wird.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Datenmigration nicht vom Unternehmen garantiert wird, wenn der Kunde eine nicht unterstützte Version des Produkts verwendet, und dass diese in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, technischen Support für Produktversionen zu leisten, die vom Kunden in irgendeiner Weise verändert oder modifiziert wurden, insbesondere ohne Verwendung der vom Unternehmen bereitgestellten Programmierschnittstellen (APIs). Im Falle solcher Änderungen oder Modifikationen kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen und gegebenenfalls kostenfrei technischen Support ganz oder teilweise gewähren oder verweigern.
3. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN:
Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich:
- Der Kunde verpflichtet sich, alle vom Unternehmen vorgeschlagenen Empfehlungen zur Ermittlung der Art und Ursache eines Fehlers sowie zur Behebung desselben umzusetzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die vom Unternehmen im Produkt bereitgestellten Fehlerbehebungen und Wartungsupdates unverzüglich umzusetzen.
- Der Kunde gewährt dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern uneingeschränkten Zugang (gegebenenfalls physisch und/oder per Fernzugriff) zur Umgebung, zum Produkt sowie zur entsprechenden Hardware und Ausrüstung, soweit dies vom Unternehmen angefordert wird, um dem Unternehmen die Bereitstellung von technischem Support zu ermöglichen.
- Der Kunde stellt sicher, dass eine Fernverbindung zum Unternehmen hergestellt und diesem zur Verfügung gestellt wird, damit das Unternehmen auf die Kundendatenbank zugreifen und das gemeldete Problem untersuchen und beheben kann. Falls erforderlich, stellt der Kunde dem Support-Team des Unternehmens einen relevanten Datenexport zur Verfügung, um das gemeldete Problem zu simulieren und zu beheben. Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Nichtbereitstellung des Datenexports oder die fehlende Fernverbindung Auswirkungen auf den vom Unternehmen zu erbringenden technischen Support hat.
- Falls der Kunde keine Fernverbindung herstellen kann, wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen einen Mitarbeiter vor Ort einsetzen, um das Problem gegen eine zusätzliche Gebühr zu lösen, die zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart wird.
- Wenn das Unternehmen technischen Support beim Kunden vor Ort leistet, stellt der Kunde den Mitarbeitern des Unternehmens einen festen Arbeitsplatz, Computer, Kommunikationsmittel, Internetzugang, Zugang zu den zu analysierenden Einsatzumgebungen sowie alle weiteren erforderlichen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde ist außerdem für die Sicherheit der Mitarbeiter des Unternehmens während des technischen Supports in seinen Räumlichkeiten verantwortlich.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass ihm sämtliche Hardware, Software, Infrastruktur, Unterstützung, Informationen, Genehmigungen, Zustimmungen, Rückmeldungen oder sonstige Ressourcen oder Eingaben, die für die Erbringung von technischem Support gemäß diesen Bedingungen erforderlich sind und von der Firma oder deren Mitarbeitern angefordert werden, unverzüglich und innerhalb der von ihm festgelegten Frist zur Verfügung gestellt werden.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die Wartung und den Support sämtlicher Hardware, Software, Server, Netzwerkprodukte, sonstigen Geräte und Betriebssysteme und/oder Datenbanksoftware, auf oder mit denen der Kunde das Produkt betreibt.
- Der Kunde kann das Produkt auf einem dedizierten Server oder einem gemeinsam genutzten Server installieren. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Leistung des Produkts nicht durch andere Anwendungen beeinträchtigt wird und dass ausreichend Arbeitsspeicher und Festplattenspeicher für das Produkt zur Verfügung stehen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vor unberechtigtem Zugriff und/oder unbefugter Nutzung zu schützen.
- Der Kunde erkennt an, dass die Nichtinanspruchnahme des vom Unternehmen bereitgestellten technischen Supports dazu führen kann, dass das Unternehmen potenzielle Probleme nicht erkennen und bei deren Behebung helfen kann, was wiederum zu einer unbefriedigenden Leistung oder anderen Problemen mit dem Produkt führen könnte.
- Falls Mitarbeiter des Unternehmens außerhalb von Pune reisen müssen, erstattet der Kunde dem Unternehmen alle angemessenen Reise- und Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von technischem Support gemäß diesen Bedingungen entstehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor der Umsetzung von Vorschlägen, die ihm von Mitarbeitern des Unternehmens im Rahmen der technischen Unterstützung unterbreitet werden, eine Sicherungskopie aller seiner Daten zu erstellen.
- Der Kunde versteht und bestätigt, dass das Unternehmen Kundendaten in seiner Datenbank und seinem Dateisystem speichert. Der Kunde muss über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um Kundendaten zu konfigurieren, zu optimieren, zu verwalten, zu überwachen und zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen der Kundendaten durchzuführen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, routinemäßige Wartungsarbeiten wie die Neuindizierung von Kundendaten und die Ausführung von SQL-Abfragen gemäß den Anweisungen des Support-Teams des Unternehmens durchzuführen.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass im Zusammenhang mit der Anwendung von Updates und Upgrades Probleme auftreten können und dass der Kunde eine Sicherungskopie seiner Daten erstellen und diese im Falle eines solchen Problems wiederherstellen wird.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass das Produkt webbasiert ist und dass er DNS, Firewalls, Proxys und andere Anwendungen und Systeme je nach seiner Infrastruktur selbst verwalten muss.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass das Produkt auch mit dem E-Mail-Server des Kunden interagiert, um E-Mail-Benachrichtigungen zu senden und zu empfangen. Der Kunde ist für die Verwaltung seiner SMTP- und IMAP-Server verantwortlich, um das Senden und Empfangen dieser Benachrichtigungen zu ermöglichen.
- Der Kunde darf die Datenbank, auf der das Produkt läuft, weder manipulieren noch Änderungen und/oder Modifikationen daran vornehmen, insbesondere nicht das Hinzufügen, Ändern oder Löschen von Tabellen, Spalten, Indizes oder Triggern.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Der Kunde zahlt dem Unternehmen Gebühren für den technischen Support (die „Supportgebühren“) gemäß den nachstehenden Bestimmungen:
- Die Fördergebühren für das erste Förderjahr werden gemäß Anhang B detailliert aufgeführt.
- Der Kunde versteht und erkennt an, dass einmal gezahlte Supportgebühren nicht erstattet werden.
- Die Supportgebühren für jedes nachfolgende Supportjahr richten sich nach den in Anhang B aufgeführten Sätzen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die genannten Sätze zu ändern.
- Die Supportgebühren für Vor-Ort-Support werden gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Tarifen separat berechnet.
- Gebühren für Leistungen, die nicht unter den technischen Support fallen, werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart.
- Falls der Kunde für ein oder mehrere Supportjahre oder einen Teil davon keinen technischen Support abonniert und sich später entscheidet, den technischen Support zu beginnen oder wieder aufzunehmen, ist der Kunde verpflichtet, die Supportgebühren für die gesamte Dauer des/der nicht abonnierten Supportjahres/-jahre bzw. des Teils davon zu zahlen.
- Der Kunde hat die jeweils anfallenden Supportgebühren zu Beginn jedes Supportjahres zu entrichten.
- Der Kunde trägt alle anfallenden Steuern und Abgaben, die sich aus diesen Bedingungen ergeben.
- Bei Zahlungsverzug der Supportgebühren ist das Unternehmen berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,5 % pro Monat oder den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag höher ist, auf den Zahlungsverzug ab dem ersten Tag des Verzugs bis zum Tag der vollständigen Zahlung zu erheben. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist das Unternehmen darüber hinaus berechtigt, den technischen Support auszusetzen, diese Bedingungen zu kündigen, die ausstehenden Beträge (einschließlich etwaiger Vertragsstrafen) einzufordern oder andere ihm angemessen erscheinende Rechtsmittel einzulegen.
- Falls der Kunde den technischen Support nicht verlängert und diesen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen möchte, stehen ihm zwei Optionen zur Verfügung: a) die Zahlung der gesamten Supportgebühren gemäß dem dann vom Unternehmen für diesen technischen Support berechneten Tarif für den Zeitraum, in dem das Produkt nicht unterstützt wurde; oder b) der Kauf einer Lizenz für die neueste Version des Produkts.
- Sind jedoch seit der Nichtverlängerung des technischen Supports durch den Kunden mehr als zwei (02) Jahre vergangen, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf technischen Support und muss eine Lizenz für die neueste Version des Produkts erwerben.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Supportgebühren jährlich zu erhöhen. Zur Klarstellung: Eine solche Erhöhung erfolgt nicht während eines Supportjahres, für das der Kunde bereits Supportgebühren entrichtet hat.
- Der Kunde kann während eines Supportjahres weitere Benutzer hinzufügen. Das Unternehmen berechnet für diese zusätzlichen Benutzer Supportgebühren zu den jeweils geltenden Tarifen. Die Supportgebühren werden für den Rest des Supportjahres anteilig zuzüglich der dann geltenden Tarife für die zusätzlichen Benutzer berechnet.
5. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG:
- Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 2(xi) verlängert sich das Abonnement des Kunden für technischen Support am Ende jedes Supportjahres automatisch um das folgende Supportjahr, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei ihre Absicht, den technischen Support nicht zu verlängern, mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf des laufenden Supportjahres mit oder diese Bedingungen werden gemäß Abschnitt 5(ii) gekündigt. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, erfolgt diese automatische Verlängerung gemäß diesen Bedingungen.
- Jede Partei kann diese Bedingungen kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung oder Bedingung dieser Bedingungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich behebt.
6. BESCHRÄNKTE GARANTIE:
- Das Unternehmen gewährleistet, dass der technische Support fachgerecht und gemäß den Branchenstandards durchgeführt wird.
- Mit Ausnahme der in Ziffer (i) genannten beschränkten Gewährleistung übernimmt das Unternehmen keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf den Gegenstand dieser Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eine stillschweigende Gewährleistung der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine sonstige Gewährleistung jeglicher Art in Bezug auf den vom Unternehmen dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten technischen Support oder Materialien.
7. Vertraulichkeit:
- Der Kunde verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen des Unternehmens in Bezug auf Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarecode und Dokumentation) oder Informationen, die das Unternehmen dem Kunden im Zusammenhang mit diesen Bedingungen anderweitig offenlegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Bedingungen, Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen, Kundendaten, Transaktionsdaten, Finanzdaten, Lieferanteninformationen, Geschäftsanforderungen, Software, Systeme, Marketingphilosophie, Ziele, Preisinformationen, Datensammlungen, Methoden und Strategien, Wettbewerbsvorteile und -nachteile, Finanzergebnisse, technologische Entwicklungen und Geschäftsgeheimnisse) (zusammenfassend „vertrauliche Informationen“), offenzulegen. Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, um die Vertraulichkeit der in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen vertraulichen Informationen zu wahren. Diese Maßnahmen dürfen in keinem Fall weniger streng sein als die Maßnahmen, die er zur Wahrung der Vertraulichkeit seiner eigenen Informationen ähnlicher Art anwendet. Der Kunde darf vertrauliche Informationen nur im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen und im Rahmen der durch diese Bedingungen gestatteten Zwecke verwenden. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen seinen Mitarbeitern oder Beratern nur dann offenlegen, wenn dies zur Erfüllung dieser Bedingungen unbedingt erforderlich ist (vorbehaltlich vergleichbarer Offenlegungsbeschränkungen) und bleibt für jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen durch diese Mitarbeiter oder Berater verantwortlich. Darüber hinaus darf der Kunde die vertraulichen Informationen offenlegen (i) soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund einer Anordnung oder eines Erfordernisses einer gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen staatlichen Stelle oder im Zusammenhang mit Verfahren vor einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Kunde vor einer solchen Offenlegung, soweit gesetzlich zulässig, angemessene Anstrengungen unternommen hat, das Unternehmen über die beabsichtigte Offenlegung zu informieren, um dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, der Offenlegung zu widersprechen; und (ii) soweit dies erforderlich ist und auf vertraulicher Basis gegenüber seinen Rechts-, Finanz- und sonstigen Beratern.
- Als vertrauliche Informationen gelten nicht Informationen, die (i) ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt sind oder werden; (ii) dem Kunden zum Zeitpunkt der Offenlegung durch das Unternehmen rechtmäßig bekannt sind (wie aus seinen schriftlichen Aufzeichnungen hervorgeht) und die ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsbeschränkung und ohne Einschränkung der weiteren Verwendung oder Offenlegung durch den Kunden vorliegen; oder (iii) vom Kunden unabhängig entwickelt wurden (wie aus seinen schriftlichen Aufzeichnungen hervorgeht) und dabei weder vertrauliche Informationen des Unternehmens verwendet noch darauf Bezug genommen wurde.
8. GEISTIGES EIGENTUM:
Der Kunde erkennt an, dass die Produkte jederzeit Eigentum des Unternehmens bleiben und er keinerlei Rechte, Ansprüche oder Beteiligungen daran geltend machen kann. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Marken, Handelsnamen, Patente, Designs, Urheberrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte des Unternehmens.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
Ungeachtet der Bestimmungen dieser Bedingungen haftet das Unternehmen nicht für indirekte, zufällige, Straf- oder Folgeschäden, einschließlich Schäden aus entgangenem Gewinn oder Produktionsausfall. Die maximale Gesamthaftung des Unternehmens ist in jedem Fall auf 1.000 USD oder fünfzig Prozent (50 %) der vom Kunden im Supportjahr, in dem der Anspruch entstanden ist, an das Unternehmen gezahlten Supportgebühren begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
10. Streitbeilegung:
Sollte zwischen den Parteien eine Streitigkeit entstehen, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung einer Partei an die andere gütlich beigelegt werden kann, wird diese Streitigkeit endgültig durch einen von den Parteien einvernehmlich zu benennenden Einzelschiedsrichter entschieden. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, benennt jede Partei einen Schiedsrichter, und die beiden Schiedsrichter benennen gemeinsam einen dritten, vorsitzenden Schiedsrichter gemäß dem indischen Schiedsgerichtsgesetz von 1996 (in der jeweils gültigen Fassung). Der Schiedsort ist Pune, Maharashtra, Indien. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend. Die Verfahrenssprache ist Englisch. Während des Schiedsverfahrens erfüllen die Parteien weiterhin ihre jeweiligen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen.
11. Höhere Gewalt:
Keine der Parteien haftet für die Nichtlieferung der Waren/Materialien, sofern diese auf höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, Arbeitskämpfe, Großbrand oder Überschwemmung oder sonstige Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, die sich auf höhere Gewalt beruft. Jede Partei, deren Leistung durch höhere Gewalt beeinträchtigt wird, hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis oder den Umstand zu informieren, auf den sie sich zur Befreiung von der Leistungspflicht berufen will. Verzögert sich die Leistung einer Partei aufgrund höherer Gewalt um mehr als dreißig (30) Kalendertage, kann die andere Partei diese Bedingungen mit einer Frist von fünf (5) Kalendertagen schriftlich kündigen.
12. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG:
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Indien. Jegliche Streitigkeiten zwischen den Parteien werden einem Schiedsverfahren in Pune, Indien, in englischer Sprache gemäß der Schieds- und Schlichtungsordnung der Handelskammer von Bombay unterworfen. Der Schiedsrichter wird vom Geschäftsführer der Handelskammer von Bombay ernannt, und der Schiedsspruch ist für die Parteien bindend. Das in diesem Abschnitt beschriebene Streitbeilegungs- und Schiedsverfahren hindert die Parteien nicht daran, die Gerichte um einstweiligen Rechtsschutz zu ersuchen. Die Parteien vereinbaren ferner, dass die Gerichte in Pune, Indien, die ausschließliche Zuständigkeit für die Verhandlung solcher Streitigkeiten haben.
13. GESAMTE VEREINBARUNG:
Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und können nicht mündlich geändert oder gekündigt werden. Alle Änderungen werden automatisch Bestandteil dieser Bedingungen.
14. Verschiedenes:
- Auslegung: Diese Bedingungen sind stets als Ganzes nach ihrem Sinn und Zweck auszulegen und nicht einseitig zugunsten oder zulasten einer Partei, nur weil diese (oder ihr Rechtsvertreter) die Bedingungen verfasst hat. Die Überschriften, Titel und Bildunterschriften dieser Bedingungen dienen lediglich der Orientierung und definieren, beschränken, erweitern oder beschreiben weder den Anwendungsbereich dieser Bedingungen noch einzelner Bestimmungen. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, gilt Folgendes: (a) Das geschlechtsspezifische Wort in diesen Bedingungen umfasst das Maskulinum, Femininum und Neutrum, und (b) der Begriff „einschließlich“ bedeutet „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.
- Unabhängige Vertragspartner: Unternehmen und Kunde sind und bleiben in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen unabhängige Vertragspartner. Weder diese Bedingungen noch die im Rahmen dieser Bedingungen vorgesehene Zusammenarbeit der Parteien begründen ein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeitgeber-Arbeitnehmer- oder Agenturverhältnis zwischen ihnen.
- Abtretung: Diese Bedingungen sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten sind vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht abtretbar. Jede Abtretung durch den Kunden, die gegen diese Bestimmung verstößt, ist unwirksam. Das Unternehmen kann seine Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen an Dritte abtreten; in diesem Fall ist das Unternehmen lediglich verpflichtet, den Kunden über die Abtretung zu informieren.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht in irgendeiner Hinsicht für nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt, und diese Bestimmung ist nur insoweit auszulegen, als sie durchsetzbar ist.
- Verzicht: Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs gemäß diesen Bedingungen stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht aus. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs gemäß diesen Bedingungen oder dem Gesetz schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht aus.
ANHANG A – TECHNISCHER SUPPORT
- Der Umfang des technischen Supports beschränkt sich auf das Produkt und seine API.
- Das Unternehmen übernimmt keine Fehlersuche oder Konfiguration von Betriebssystemen, Datenbanken, Webservern, Mailservern, Netzwerksoftware, Cache-Servern oder anderen Hardware- oder Softwarekomponenten, die nicht im Produkt enthalten sind.
- Der technische Support umfasst keine Unternehmensberatung. Wir bieten keine Lösungen für allgemeine Geschäftsprobleme an, sondern konzentrieren uns ausschließlich auf die Beantwortung von Fragen zur Funktionalität unserer Funktionen. Unterstützung beim Schreiben spezifischer Formeln mithilfe der Ausdruckssprache gemäß den Kundenanforderungen gilt als Unternehmensberatung und ist nicht Teil unseres Supports. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, ihre Formeln innerhalb der Möglichkeiten der Celoxis-Ausdruckssprache zu erstellen.
- Das Unternehmen beantwortet keine Fragen zur Datenbankstruktur oder zu SQL-Abfragen.
- Für API-bezogene Anfragen stellt das Unternehmen ausschließlich CURL-Befehle bereit. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, weitere Informationen im CURL-Handbuch nachzuschlagen.
- Das Produkt integriert sich mit anderen Softwarekomponenten wie Datenbanken, SSO-Anbietern usw. auf Basis offener Standards. Das Unternehmen übernimmt keine Fehlerbehebung oder Konfiguration dieser Softwarekomponenten, die zwar mit dem Produkt integriert sind, aber nicht Bestandteil des Produkts sind. Der Kunde muss die vom Unternehmen bereitgestellten Softwaretools zur Behebung von Verbindungs- und anderen Problemen verwenden.
- Das Unternehmen wird keine Fehlerbehebung bei Leistungsproblemen des Produkts durchführen, es sei denn, der Kunde legt ausreichende technische Nachweise vor.
- Wenn das Produkt nach der Installation über die Standardportnummern von dem Host, auf dem es installiert ist, erreichbar ist, gilt das Produkt als funktionsfähig.
ANHANG B – SUPPORTGEBÜHREN
- Die Supportgebühren werden mit dreiunddreißig Prozent (33%) der Lizenzgebühren berechnet.
- Etwaige Rabatte, die das Unternehmen dem Kunden auf die Lizenzgebühren gewährt, werden bei der Berechnung der Supportgebühren nicht berücksichtigt.
- Supportgebühren werden nur auf die Lizenzgebühren erhoben, nicht jedoch für die Installation des Produkts oder für Schulungen im Zusammenhang mit dem Produkt.